Grossfamilie Mattmüller-Reutimann

Erste Ehe

Mein GrosJakob Martin Mattmüller 1884-1921svater Jakob Martin Mattmüller (Foto ca. 1920 / grün in der Grafik) heiratete 1915 Emma Preisig (rosa). Zusammen hatten sie innerhalb von 4 Jahren 4 Kinder (linker Block). Sie wohnten in Mauren TG an der Schulstrasse 5. 1921 verstarb Jakob Martin nach einem Unfall beim Schneeräumen mit Pferden: Meine Grossmutter wurde zur alleinerziehenden Mutter mit 4 Kindern im Alter von 2 – 6 Jahren. Wie weiter?Grossfamilie Mattmüller-ReutimannZum Vergrössern die Grafik anklicken.

Sie verkaufte die Liegenschaft in Mauren, zog für kurze Zeit in eine Mietwohnung in Buhwil TG und 1923 nach Herisau AR, Kapfstrasse 808.

Mattmüller-Preisig KinderEmma Mattmüller-Preisig, ca. 1921 mit den Mattmüller-Kindern Emil, Walter, Emma und Martha (v.l.n.r.)

 

Zweite Ehe

Die Witwe Mattmüller-Preisig heiratete am 24. März 1923 in Herisau den Witwer und deutschen Staatsangehörigen Siegfried ALBRECHT (Foto ca. 1945). Er war Vater einer Tochter, die 1923 gefirmt wurde. Bereits 2 Monate nach der Heirat erhob die Ehefrau Anklage auf Scheidung. Sie verlangte von ihrem Mann die Rückgabe von Fr. 8’500, die sie in die Ehe eingebracht hatte, den gesamten Hausrat sowie Alimente für sich und das ungeborene Kind. Sie warf ihm u.a. auch vor, er hätte sie grob behandelt, verleumdet und hintergangen.

Der Ehemann erklärte sich mit der Scheidung nicht einverstanden und erhob Anspruch auf das Kind. Er gab zu, Schulden gehabt zu haben und seine Frau im Streit „in eine Ecke gedrückt“, aber nicht geschlagen zu haben. Die übrigen Vorwürfe bestritt er. Der Prozess wurde bis zur Geburt des Kindes sistiert. Am 4. Dezember 1923 – 8 ½ Monate nach der Hochzeit – bringt Emma Albrecht-Preisig den gemeinsamen Sohn Jakob Traugott Albrecht (grau in der Grafik) in Herisau zur Welt.

Am 10.12.1923 entscheidet das Bezirksgericht Hinterland[1] über die Scheidung. In seinen Erwägungen kommt es u.a. zum Schluss, dass „der Frau das Zusammenleben mit einem solchen Manne nicht mehr zugemutet werden darf“, dass „von gegenseitiger Achtung keine Rede mehr sei“ und dass „die Liebe erloschen sei, da die Frau, das inzwischen geborene Kind, leichten Herzens dem Manne überlassen möchte“.

Weiter heisst es im Protokoll:
„Eine solche Scheinehe weiter bestehen zu lassen, ist kein Anlass vorhanden. Im Gegenteil ist es Pflicht des Richters, um das Ansehens der Ehe willen, als einer vor allem sittlichen Gemeinschaft, derart zerrüttete eheliche Bande gänzlich zu lösen.“ Und weiter:
„Dem Begehren des Mannes um Zusprache des Kindes kann ohne Bedenken entsprochen werden, da tatsächlich die Klägerin noch weitere Kinder zu erziehen hat. Aus diesem Grunde rechtfertigt es sich auch, der Frau einen niedrigen Alimentationsbeitrag zu überbinden.“

Aufgrund dieser Erwägungen beschliesst das Gericht:

  1. „Die Eheleute Albrecht-Preisig sind gemäss Art. 142 Z.G. gänzlich geschieden.
  2. Das Kind ist dem Manne zugesprochen und es ist die Frau verpflichtet an den Unterhalt desselben bis zu dessen zurückgelegtem 16. Altersjahr einen Beitrag von Fr. 3.— pro Woche zu leisten. Gemäss Art. 156.3 Z.G. ist der Frau ein angemessener Verkehr mit dem Kind zugebilligt.
  3. Die Rechtskosten Fr. 119.60 sind zu 2/3 dem Manne und zu 1/3 der Frau zu überbinden unter solidarischer Haftbarkeit.
  4. Die vermögensrechtlichen Begehren sind ad separatum [separates Verfahren] verwiesen.“

Das Urteil wurde am 14.12.1923 rechtskräftig.

Gemäss Aussagen meines Vaters Emil Mattmüller, damals 7 Jahre alt, blieb der Säugling nur wenige Tage bei der Mutter. Auch von späteren Kontakten zu ihrem Sohn ist nichts überliefert. Ob sie die vom Gericht beschlossenen Unterhaltsbeiträge bezahlte?

Diese zweite Ehe war zwar den Nachkommen bekannt, auch wusste man von einem Kind; aber ob Mädchen oder Knabe erwähnte die Mutter nie – es blieb zeitlebens ihr Geheimnis! Erst die Nachforschungen im Jahre 2018 brachten Licht ins Dunkle, u.a. auch das Dossier im Schweizerischen Bundesarchiv über die Landesverweisung von Siegfried Albrecht.

 

Dritte Ehe

Jakob Martin Mattmüller hinterliess seiner Frau neben der Liegenschaft in Mauren auch etwas Geld. Als dieses aufgebraucht war und um die Familie ernähren zu können, arbeitete die junge Mutter in St. Gallen-Winkeln, Herisauerstrasse 81, als Haushälterin bei Johannes Reutimann (pink). Er war alleinerziehender Vater mit 5 Kindern, die innerhalb von 6 Jahren geboren wurden (rechter Block). Tragik auch hier: Johannes erste Frau, Pauline Siegrist, war Epileptikerin. Den ersten Anfall erlitt sie in der Hochzeitsnacht. Der Arzt empfahl, die Ehe als ungültig zu erklären, was ihr Ehemann ablehnte. Sie musste aber letztlich doch in eine geschlossene Anstalt eingeliefert werden.

Entweder aus Liebe oder der Not gehorchend heirateten die beiden: 2 ½ Monate nach der Scheidung und 3 Monate vor der Geburt von Karl Reutimann, dem ersten von 4 gemeinsamen Kindern. Bei „Vollbestand“ sassen neben den Erwachsenen somit 13 Kinder im Alter von 0 bis 20 Jahren am Tisch! Auch wenn man davon ausgeht, dass die Älteren mit 18 Jahren auszogen, waren während rund 14 Jahren immer 9 Kinder im Hause. Da wurde Raum und Geld schon mal knapp. Eine staatliche Beihilfe gab es nicht.

Familie Reutimann-Preisig mit direkten NachkommenEmma Reutimann-Preisig, Johannes Reutimann mit ihrem gemeinsamen Nachwuchs, ca. 1950: Eugen, Karl, Robert und Rose (v.l.n.r.)

 

Familiäre Unterstützung

Die älteste Mattmüller-Tochter, Martha, wurde in der 8. Klasse von ihrer Mutter von der Schule genommen, damit sie in der Fabrik arbeiten und das Geld zu Hause abliefern konnte, da die Familie auf dieses Zusatzeinkommen angewiesen war.

Später wurde die Mutter teilweise durch die ausgezogenen Kinder unterstützt: So liess z.B. ihr Sohn Emil Mattmüller (mein Vater) seine Wäsche lange durch seine Mutter besorgen und bezahlte sie gut dafür, damit sie zu Bargeld kam. Als er 1936/37 beim Bau der Haggenbrücke tätig war, brachten seine 9- und 10-jährigen Halbgeschwister regelmässig die Wäsche von Winkeln SG zu Fuss nach Stein AR, ca 1-1.5 h/pro Weg – ohne Murren, wie mir versichert wurde!

Von 1939-1941 wohnte die Familie in Heiden AR in einem Haus; der Mietzins betrug Fr. 35.00 pro Monat. 1941 wurde in Wallisellen ZH ein kleines Einfamilienhaus (Grundstücksfläche ca. 360 m2) erstanden. Nach dem Tod von Emma Reutimann-Preisig verkauften es die Erben.

Einfamilienhaus Wallisellen ZH, Säntisstrasse 32Einfamilienhaus in Wallisellen ZH, Säntisstrasse 32, Aufnahme von etwa 1942.

 

Quelle
[1] Staatsarchiv Appenzell Ausserrhoden, Eb.5 041, Bezirksgericht Hinterland 1923-1924, Seiten 295-299, Protokoll Nr. 7228 vom 10.12.1923.