Ergänzung der Lützelflüh Linie

Dank einer Änderung ab 1.1.2020 der bernischen Zivilstandsverordnung ist die Einsichtnahme in die Zivilstandsregister für die Familienforschung nicht mehr auf direkte Vorfahren beschränkt. Sie ist aber u.a. nur für verstorbene Personen erlaubt und bedarf einer kostenpflichtigen Bewilligung.

Ich habe diese Bewilligung erhalten und konnte dank den Bürgerrodeln die Stammtafel der Lützelflüh Linie ergänzen.