Zürich

Stammtafel

Begründer der Zürcher Linie ist Emil Adolf Mattmüller (grün). Er erhielt am 09.12.1922 das Bürgerrecht der Stadt Zürich und das Landrecht des Kantons Zürich. Die Lebensorte seiner Vorfahren gehen aus den Wanderungsbewegungen der Schweizer Mattmüller hervor. Ein Bruder von ihm, Walter Ernst Mattmüller, erhielt 1932 in Fischbach-Göslikon AG das Bürgerrecht.

Ihr Vater, Karl Simon Mattmüller (1859-1928) betrieb in Wohlen AG ein Coiffeurgeschäft. Er behielt zeitlebens die deutsche Staatsbürgerschaft. Seine Lebensgeschichte ist im Kapitel Ein Coiffeur in Wohlen zu finden.

Nachfahren Karl Simon MattmüllerZum Vergrössern die Grafik anklicken.

 

Kosten der Einbürgerung damals und heute

Mit Regierungsratsbeschluss des Kantons Zürich vom 09.12.1922[1] erhielt Emil Adolf das Landrecht des Kantons und somit auch das Schweizerbürgerrecht:Regierungsprotokoll Einbürgerung Emil Adolf Mattmüller
Zum Vergrössern anklicken.

Emil Adolf zahlte zusätzlich zu den 400 Franken für das städtische Bürgerrecht noch 230 Franken Landrechtsgebühr. Die Ausfertigung und Zustellung der Landrechtsurkunde kostete weitere CHF 25. Wieviel er für die bundesrätliche Einbürgerungsbewilligung zahlen musste, geht aus den Akten nicht hervor. Diese Taxe belief sich bei einem Einbürgerungsverfahren 1893 auf CHF 35. Insgesamt dürften sich die Kosten auf rund 700 Franken belaufen haben.

Und heute? 2019 kostet eine vergleichbare, ordentliche Einbürgerung 1100 Franken (Stadt Zürich: CHF 500 für in der Schweiz Geborene; Kanton Zürich: CHF 500; Bund: CHF 100). Dazu kommen noch Auslagen für Wohnsitzbestätigungen, Strafregisterauszug usw.

Der durchschnittliche Stundenlohn im öffentlichen Verkehr betrug in 1920/21 CHF 1.80.[2] Emil Adolf musste somit knapp 400 Stunden für die Einbürgerungskosten arbeiten. Der Lohn eines Reisezugbegleiters SBB liegt in 2019 bei rund CHF 32.00/Stunde (1840 Stunden Jahresarbeitszeit bei einem Jahresgehalt von CHF 59’250[3]). Heute reichen – bei vergleichbarer Ausgangssituation – rund 40 Arbeitsstunden, um die Kosten zu decken!

Fazit: Ein Kondukteur/Zugsbegleiter musste vor rund 100 Jahren zehnmal länger für die Kosten der Einbürgerung arbeiten!

 

Einbürgerungsort (1922)

Die Stadt Zürich zählte 1920 rund 206’000 Einwohner, 2018 waren es 429’000. Interessant ist die Entwicklung des Anteils der ausländischen Bevölkerung.[4] 1912 betrug deren Anteil 34.2%, der tiefste Stand mit 6.8% wurde 1945 erreicht. 2018 waren es 32.3%.Grafik Anteil ausländische Bevölkerung
Zum Vergrössern Grafik anklicken.

 

Nachfahren

Das Ehepaar Mattmüller-Strebel hatte keine leiblichen Kinder. Sie adoptierten am 12. April 1940 eine damals fünfjährige Tochter einer Schweizerin mit Bürgerort Schübelbach SZ. Somit ist diese Linie „biologisch“ ausgestorben.

 

Altes Recht der Kindesannahme

Altrechtliche Adoptionen (gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch ZGB 1.1.1912 bis 31.3.1973) fallen nicht unter das Adoptionsgeheimnis. Mit der damaligen Kindesannahme hatte ein adoptiertes Kind quasi zwei Elternpaare, die biologischen und die Adoptiveltern. Die elterlichen Rechte und Pflichten übertrugen sich auf die Adoptierenden, das Kind erhielt deren Familienname und wurde gegenüber den Adoptiveltern erbberechtigt. Es behielt aber die Erbberechtigung gegenüber den leiblichen Eltern und auch deren Bürgerrecht.

 

Quellen
[1] URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3816795. Stand 08.04.2019.
[2] Historische Statistik der Schweiz HSSO, 2012. Tab. G.4. https://hsso.ch/2012/g/4. Stand 10.04.2019.
[3]URL: https://oev-jobs.ch/zugbegleiter-lohn. Stand 10.04.2019.
[4] Stadt Zürich, Präsidialdepartement: Ausländeranteil und  Bevölkerung nach Herkunft und Geschlecht, seit 1901, Excel-Tabelle, Stand 09.04.2019.