Datenschutz

Der Datenschutz in der Familienforschung ist komplex. Die Einsichtnahme in die Zivilstandsregister oder andere amtliche Dokumente ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt. Das Sammeln und Aufbewahren von Personendaten durch eine natürliche Person fällt nicht unter das Datenschutzgesetz. Für die Publikation von Daten von noch lebenden Personen muss deren Einwilligung eingeholt werden.

Ich veröffentliche auf dieser Website deshalb nur Personendaten (inkl. Fotos) von Verstorbenen sowie von lebenden Personen, sofern ich deren Einwilligung habe. Fehlen die Todesdaten gehe ich von einem maximalen Lebensalter von 100 Jahren aus. Fotografien (Lichtbilder) deutscher Herkunft werden wegen des deutschen Urheberrechts nicht publiziert.

Daten von noch lebenden Personen aus meiner Datensammlung gebe ich gerne an Personen weiter, welche zur engeren Verwandtschaft dieser Personen gehören und mithelfen, Lücken in der Mattmüller Familienforschung zu schliessen. Diese Personendaten dürfen nur an Personen weitergegeben werden, welche dem engeren Privat- und Familienleben zugerechnet werden können.[1]

 

Quelle
[1] https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/statistik–register-und-forschung/forschung/datenschutz-in-der-familienforschung.html. Stand 27.02.2018.