Vom vernachlässigten Kind zum Fremdenlegionär

Im Bundesarchiv gibt es zwei umfangreiche Dossiers über René Mattmüller, der insgesamt 6 Jahre in der Fremdenlegion verbrachte. Das erste enthält vor allem die Bemühungen seines Vaters, ihn freizulassen[1]. Beim zweiten geht es um die Bestrafung wegen fremdem Militärdienst, Nichtbefolgung von Dienstvorschriften usw.[2]. Sie geben auch Einblick in die schwierigen Jugendjahre von René Mattmüller. Zusammen mit einem weiteren Dossier[3] lässt sich sein Lebensweg und wohl auch die Motivation für die Fremdenlegion aufzeigen.

 

Kleinkindjahre

René Mattmüller wurde am 19.1.1929 in Winterthur geboren. Er gehört zur Basler Linie 1916. Er wuchs als Einzelkind in schwierigen Verhältnissen auf. Gemäss einem Polizeirapport vom 22.3.1934 wurde er wegen jeder Kleinigkeit mit Schlägen bestraft, wegen geringen Vergehen in den Keller gesperrt und ganz Nächte allein gelassen. Dabei hätte er oft stundenlang fürchterlich geweint. Die Eltern führten ein leichtfertiges Leben, standen morgens regelmässig nicht vor 10 Uhr auf, gingen am Samstag und Sonntag miteinander aus und kamen erst um Mitternacht oder noch später nach Hause. Die Familie musste von der Armenpflege finanziell unterstützt werden. Im Kapitel Misswirtschaft und Liederlichkeit ist die prekäre Situation dokumentiert.

 

Kindheit und Jugend

Die Primarschule besuchte René in Winterthur, die Sekundarschule in Basel.

Als er neun Jahre alt war, musste sich die Jugendanwaltschaft und die Vormundschaftsbehörde erstmals mit ihm befassen. Ab Mitte 1939 kam es zu ersten Diebstählen, gefolgt von der „Versorgung“ in nachstehende Institutionen:

  • Oktober 1939 – Oktober 1941: 2 Jahre Erziehungsanstalt Sommerau, Sissach-Gelterkinden BL.
  • Mai – Juli 1943: 2 Monate Erziehungsanstalt Oberuzwil SG.
  • August/September 1943: 1 Monat im Jugendheim Basel.
  • September 1943 – April 1947: 3 ½ Jahre staatliche Erziehungsanstalt Aarburg AG.
    Hier absolvierte er erfolgreich die Schneiderlehre.

Am 2.4.1947 wird er durch die Jugendstrafkammer aus der Erziehungsanstalt unter Auferlegung einer Probezeit von 2 Jahren entlassen. Er arbeitete zuerst als Schneider bei seinem Vater. Der Beruf, resp. die Zusammenarbeit mit seinem Vater behagten ihm nicht. Er wechselte zuerst zur Konfektionsfabrik Cobella AG in Allschwil. Nach seiner Entlassung wegen Unzuverlässigkeit war er ab 15.12.1947 als Hilfsarbeiter bei Aquametro AG, Basel (seit 1964 Therwil BL) tätig, bis er am 6.3.1948 ohne Kündigung die Firma verliess.

Die von der Jugendstrafkammer verordnete Probezeit bestand er nicht. Eine neue jugendstrafrechtliche Massnahme wurde nicht angeordnet, „da sie infolge Landesabwesenheit nicht durchführbar ist“. In einem Vorbericht zum Entscheid der Jugendstrafkammer heisst es:

 

Der Auslöser

René verbrachte anfangs März 1948 unerlaubterweise das Wochenende auswärts. Dies führte zu einer heftigen Auseinandersetzung mit seiner Mutter. Er verliess kurzentschlossen das Elternhaus, fuhr nach Strassburg, bewarb sich bei der Fremdenlegion und informierte die Eltern, dass er sich am 9. März bei der franz. Fremdenlegion für 5 Jahre verpflichtet habe und am Karfreitag, den 26.3.1948 nach Algier verschifft werde. Als 19-Jähriger war er nach damaligem Recht noch minderjährig.

 

Bemühungen des Vaters um Freilassung

Sein Vater, August Mattmüller, bemühte sich mit Unterstützung der verschiedensten Institutionen um die Rückführung, resp. Freilassung seines Sohnes. Hauptargumente waren, dass René noch minderjährig sei, unter Vormundschaft stehe und sich ohne elterliche Einwilligung für fünf Jahre verpflichtet hätte. Zwischen März 1948 und Juli 1950 findet ein reger Schriftverkehr zwischen den involvierten Parteien statt:

Letztlich sind alle Anstrengungen vergeblich. Am 31.7.1950 informiert das Eidg. Politische Departement August Mattmüller über den negativen Entscheid der französischen Behörden mit dem Hinweis, dass erst seit wenigen Wochen bekannt sei, dass die Anwerbung Minderjähriger in die Fremdenlegion rechtskräftig sei, sofern diese das 18. Altersjahr überschritten hätten, auch wenn keine elterliche oder vormundschaftliche Einwilligung vorläge. Ob der Legionär selbst mit der Entlassung einverstanden gewesen wäre, geht leider aus den Akten nicht hervor.

 

In der Fremdenlegion[4]

Den ganzen Dienst leistete Mattmüller in Nordafrika, meist in Sidi bel Abbès, Algerien, im damaligen Ausbildungs- und Verwaltungszentrum. Er war bei der Regimentsmusik als Tambour eingeteilt. Am 1.5.1952 wurde er zum Korporal und Tambour-Instruktor befördert. Es gibt keinen Hinweis, dass er in Indochina war, obwohl ab 1945 bis zur Niederlage von Dien Bien Phu in 1954 die meisten Legionäre dort dienen mussten. Klar ist, dass er nie verwundet wurde, auch diszipliniert wurde er nie. Sein Führungsbericht von der Legion ist ausgezeichnet, verschiedene Gelegenheiten zur Desertation nutzte er nicht, weil er nicht wortbrüchig werden wollte. Versuche der französischen Behörden, ihn zur Vertragsverlängerung zu motivieren und ihm dafür die französische Staatszugehörigkeit zu übertragen, wies er ab. Am 27.2.1953 wird er entlassen.


Auszug aus der Einvernahme nach der Rückkehr

Ausser von Pauli existieren im Bundesarchiv die entsprechenden Dossiers.

 

Verurteilung in Abwesenheit

Am 12.4.1949 wird Mattmüller in Abwesenheit vom Divisionsgericht 4 wegen Eintritt in fremden Militärdienst zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt.

 

Rückkehr in die Schweiz

Am 28.2.1953 kehrte René Mattmüller zurück. Er überschritt illegal die Grenze und meldete sich am 2.3.1953 beim Kreiskommando. Erst am 8. Mai um 21 Uhr wird er am Spalenberg 13, Basel, bei seinen Eltern angehalten und am 9.5. einvernommen. Dabei wird ihm das Urteil vom 12.4.1949 über 6 Monate Gefängnis eröffnet. Er ersucht um Durchführung des ordentlichen Verfahrens, was gewährt wird.

Erstaunlicherweise wird Mattmüller zehn Tage später bei der Rekrutierung als Mitrailleur ausgehoben, obwohl sein Dienst in der Fremdenlegion hätte bekannt sein müssen. Die Rekrutenschule absolviert er 1954.

Aufgrund des ordentlichen Verfahrens wird Mattmüller am 3.7.1953 durch das Divisionsgericht verurteilt:

In der Urteilsbegründung heisst es. u.a.:
„Es ist ihm aber zugute zu halten, dass es wohl an der geeigneten Erziehung fehlte und dass er bei Eintritt in den fremden Militärdienst noch minderjährig war. Zudem hat er sich in der Fremdenlegion tadellos gehalten […]. An der Hauptverhandlung hat der Angeklagte einen aufgeschlossenen Eindruck hinterlassen und seine Vergehen bereut. Der Angeklagte scheint eine charakterliche Wandlung durchgemacht zu haben.“

Am 22.1.1954 heiratet René Mattmüller die 19 Jahre ältere Getrud Meyer. Sie verdient ihren Lebensunterhalt als Näherin und Stundenfrau (Haushalthilfe/Putzfrau). Sie bringt ein uneheliches Kind in die Ehe mit. Ende November 1955 bestätigt das Polizeidepartement von Basel, dass sich Mattmüller während der 2-jährigen Bewährungsfrist keine Widerhandlungen zuschulden kommen liess.

Mattmüller arbeitet weiterhin nicht auf seinem erlernten Beruf als Schneider sondern als Hilfsarbeiter und Ausläufer. Er wechselt häufig seine Arbeitsstelle. Im Leumundsbericht des Polizeiinspektorats Basel-Stadt vom 14.1.1958 heisst es:

„Die eingeholten Erkundigungen ergaben, dass Mattmüller seine Arbeiten soweit gut verrichtete. Wenn er wolle, könne er gut und zuverlässig arbeiten. Weil er aber immer wieder von der Arbeit fernblieb, habe man ihn nicht länger beschäftigen können.“

Beim Betreibungsamt sind für den Zeitraum von 1955-1957 10 Betreibungen eingegangen. Ob sie alle rechtens waren, ist nicht bekannt.

 

Zurück in die Fremdenlegion

Das Eheglück scheint von kurzer Dauer gewesen sein, wie das Divisionsgericht am 28.10.1958 in seiner Erwägung festhält:

Am 6.10.1957 schreibt Mattmüller – mit dem Logo des 1. Fremdenregiments – an das Kreiskommando Basel-Stadt mit der Bitte, seine militärische Ausrüstung bei seiner Frau abzuholen, ihm die Steuererklärung für den Militärersatz und das zu erwartende (neue) Urteil des Militärgerichts zuzustellen. Die Ausrüstung wird abgeholt und Mattmüller am 29.12.1957 im Schweiz. Polizei-Anzeiger zur Fahndung ausgeschrieben.

Dienst leistete er wiederum in Nordafrika, ohne verletzt zu werden.

 

Erneute Verurteilung

Das Divisionsgericht zieht zur Beurteilung auch den (schweizerischen) militärischen Leumund bei. Dieser fällt positiv aus:

„Mattmüller René fiel während der WK [Wiederholungskurs] 55 und 56 durch sein gutes militärisches Verhalten auf. Die ihm übertragenen Aufgaben löste er zuverlässig und korrekt. In charakterlicher Hinsicht gab er zu keinerlei Beanstandungen Anlass.“

Er wird in Abwesenheit verurteilt:

Mattmüller kehrt nach einem Jahr heim und arbeitet bei seinem Vater in Basel. Er meldet sich bei den Behörden nicht zurück und rückt auch nicht in den WK am 1.9.1958 ein. Er wird am 13.9.1958 in seiner Wohnung verhaftet und bleibt 3 Tage in Untersuchungshaft. Hier wird ihm auch das Urteil vom 24.3.1958 eröffnet. Er nimmt es nicht an und verlangt die Wiederaufnahme des Verfahrens.

Die entsprechende Sitzung des Divisionsgerichts wird auf den 28.10.1958 angesetzt. Der Angeklagte Mattmüller erhält einen amtlichen Verteidiger. Details aus dem Protokoll:

Strafverschärfend für die Strafzumessung waren

  • schon einmal fremden Militärdienst geleistet
  • ungünstiger (ziviler) Leumundsbericht
  • Verurteilung des Strafgerichts Basel vom 21.10.1958 wegen Diebstahls einer Schreibmaschine (verübte er kurz vom dem 2. Eintritt in die Legion) zu 2 ½ Monaten Gefängnis und einer Probezeit von 4 Jahren

Strafmindernd waren

  • Ausgezeichnete militärische Führungsberichte
  • Kontaktaufnahme mit Kreiskommando nach Eintritt in die Fremdenlegion

Weiter heisst es:
„Die Voraussetzungen für den bedingten Strafvollzug sind nicht gegeben, da Vorleben und Charakter des Angeklagten keine Gewähr dafür bieten, dass er sich durch eine solche Massnahme von der Begehung weiterer Delikte wird abhalten lassen. Hingegen lässt das Verhalten des Angeklagten nicht auf eine ehrlose Gesinnung schliessen, weshalb dem Angeklagten die Rechtswohltat des militärischen Strafvollzuges gewährt werden kann.“

Das Urteil:

 

Militärstrafdetachement Zugerberg

Am 1.12.1958 meldet sich Mattmüller vorschriftsgemäss im Diensttenü und mit Waffe beim Festungskommando Zugerberg.

Am 9.3.1959 stellt er ein Gesuch um bedingte Entlassung. Er begründet es u.a. wie folgt:

Der Kommandant des Militärstrafdetachements, Hauptmann Scheurer, unterstützt Mattmüller und stellt den Antrag, ihn nach Ablauf von 2/3 der Strafe freizulassen:

 

Militärische Strafanstalt Zugerberg

Von 1943 bis 1988 war im Weiler Früebüel eine militärische Strafanstalt untergebracht, seit 1989 eine landwirtschaftliche Forschungsstation der ETH. Wie erlebte Mattmüller den Zugerberg? Im Zuger Neujahrsblatt 2008 ist ein Aufsatz „Ein Zuger in der Militäranstalt Früebüel“[5] zu finden. Der Porträtierte war drei Jahre nach Mattmüller dort. Die Parallelen sind verblüffend, deshalb hier ein Auszug:

[…] Wie ich ins Früebüel kam? Das ist eine leidige Geschichte. Sie hat mit meiner Kindheit und Jugend zu tun. […] Ich meldete mich also in Mulhouse bei der Polizei und sagte, ich wolle in die Fremdenlegion. Zusammen mit Deutschen, Belgiern und Holländern kam ich in ein Sammellager. Wir wurden untersucht und befragt, richtiggehend auseinandergenommen haben sie uns. Dass jeder Schwerverbrecher bei der Fremdenlegion anheuern konnte, ist ein Märchen. Sie haben mich genommen. Ich musste für fünf Jahre unterschreiben. […] Kaum zu Hause kam ich in Untersuchungshaft. […] musste vors Militärgericht und wurde zu vier Monaten Früebüel verurteilt. […] An der Bergstation erwartete mich Hauptmann Scheurer, der Leiter des Früebüel. Von da an, ich war jetzt 27, verlief mein Lebensweg anders.

[…] Scheurer wollte wissen, weshalb ich hier oben gelandet sei. Er erkundigte sich nach meiner Kindheit und Jugend. Als er meine Geschichte kannte, sagte er sich wohl, wenn ich kann, will ich dem Burschen helfen. Das hat er dann auch getan. [..]

Wir waren ungefähr 15 Männer. Gegessen und geschlafen haben wir in der Baracke. […] Die Zeit dort oben war für mich wie ein Ferienlager. Ich war für die Hühnerfarm verantwortlich. Morgens musste ich die Eier holen und misten. Danach war der Tag für mich gelaufen. Manchmal habe ich in der Küche ausgeholfen oder im Stall. […] Wir hatten einen Rayon von ungefähr drei Kilometern, grosse Sprünge konnten wir nicht machen. […] Der Scheurer, das war ein sehr zuvorkommender Mann. Er hatte eine ‚Affengeduld‘ mit uns Banditen, und suchte für uns Arbeit, manchmal bis nach Bern.

[…] Er wusste mit den Leuten umzugehen. Ich verdanke ihm viel. Er hatte mich so akzeptiert wie ich bin, und gleichzeitig versucht, das Beste aus mir herauszuholen. Das war für mich nicht selbstverständlich. Den Leuten, die in der Fremdenlegion waren, haftete der Mythos des ‚Glünggis‘ an; solche also, die auf die schiefe Bahn gekommen waren. Jedes Mal, wenn ich jemandem von der Legion erzählt hatte, hiess es: ‚Jesses, was hast du denn gemacht?‘ Dass ich Distanz brauchte, nicht dauernd an meine Kindheit und Jugend erinnert werden wollte, das verstanden viele nicht. Heute weiss ich, dass ich auch auf eine klügere Art hätte Distanz gewinnen können.“

 

Ende gut – alles gut?

Die Direktion der Eidg. Militärverwaltung bewilligt die vorzeitige Entlassung von Mattmüller per 28.3.1959 mit einer Probezeit von 2 Jahren. Es wird ihm ein Schutzaufseher zugeteilt, der halbjährlich einen Führungsbericht erstellt.

Im Bericht vom 28.6.1960 heisst es u.a.:
„René Mattmüller hält sich recht. In familiärer Beziehung hat er immer noch gewisse Schwierigkeiten. Seitdem er sich von seiner Frau getrennt hatte, lebte er bei seinen Eltern. Hier soll es aber gelegentlich zu Differenzen mit dem Vater kommen, so dass er sich jetzt ein eigenes Zimmer mit Kochgelegenheit sucht. Mit der Frau war er im Mai vor dem Eherichter, seine freiwillige Zahlung an die Frau wurde ihm vom Gericht von Fr. 200.- pro Monat auf Fr. 100.- + Krankenkasse reduziert. Ein definitiver Entscheid über die Scheidung ist noch nicht gefällt.“

Der Bericht vom 4.1.1961 ist ebenfalls positiv:
„Herr Mattmüller scheint sich weiterhin gut zu bewähren. Allerdings hat er im September bereits eine dritte Stelle seit seiner Rückkehr nach Basel angetreten, jedoch war eigentlich jeder Stellenwechsel mit einem beruflichen und finanziellen Fortschritt verbunden. […] Er lebt weiterhin von seiner Frau getrennt in einer Einzimmerwohnung. […] Im allgemeinen scheint er sich wieder gut eingelebt zu haben und mit seinem Leben fertig zu werden, so dass man mit ihm zufrieden sein kann.“

Am 23.5.1961 wird die Schutzaufsicht abgeschlossen, die Bewährungsfrist ist vorbei. Ob er wieder zu seiner Frau zog? Wie sah wohl sein weiterer Lebensweg aus? Die Ehe mit Getrud Meyer blieb kinderlos und wurde 1988 geschieden, René Mattmüller starb im Alter von 77 Jahren am 16.5.2006 in Basel.

 

Quellen
[1] Schweizerisches Bundesarchiv BAR. E2001E#1970/217#4108*. URL: https://www.recherche.bar.admin.ch/recherche/link/de/archiv/einheit/1805996, Stand 1.4.2020.
[2] BAR. E5330-01#1975/95#57167*. URL: https://www.recherche.bar.admin.ch/recherche/link/de/archiv/einheit/30505876, Stand 1.4.2020.
[3] Staatsarchiv des Kantons Zürich. Z 42.3890. URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=146630. Stand 1.4.2020.
[4] URL: https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A9gion_%C3%A9trang%C3%A8re.
[5] Aufzeichnung von Barbara Schmutz: Zuger Neujahrsblatt 2008, herausgegeben von der gemeinnützigen Gesellschaft des Kantons Zug, S. 115-116.