Landesverweisung in 1939

Die Ehen von Siegfried Albrecht

Das Leben meiner Grossmutter väterlicherseits, Emma Preisig, ist in Grossfamilie Mattmüller-Reutimann beschrieben. Sie war drei Mal verheiratet, wobei die 2. Ehe mit Siegfried Albrecht nach 8 ½ Monaten wieder geschieden wurde.

Siegfried Albrecht war bei der Heirat mit meiner Grossmutter ebenfalls verwitwet und hatte aus 1. Ehe mit Josefine Lina Domeisen zwei Töchter, wovon eine 5jährig verstarb. Aus der kurzen Ehe mit meiner Grossmutter stammt mein mir persönlich unbekannter Onkel Jakob Traugott Albrecht (grün in der Grafik). Er wurde gemäss Scheidungsurteil seinem Vater zugesprochen. Dieser heiratete ein Jahr später in Herisau Anna Maria Agnes Meile. Diese Ehe blieb kinderlos. Ab 1927 wohnte die Familie in Berneck SG.Nachkommen Albrecht Siegfried
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Ausweisungs-Dossier

Im Schweizerischen Bundesarchiv gibt es ein Dossier über Siegfried Albrecht[1] und seinen Sohn Jakob Traugott, das Details zur kriminellen Energie, zum Lebenswandel des Vaters und zur Familiensituation aufzeigt:

 

Ausweisungsbeschluss

Das erste Dokument ist datiert vom 27. Oktober 1939. Absender ist der Regierungsrat des Kantons St. Gallen und Empfänger die Polizeiabteilung des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).

In diesem Dokument geht es um die Ausweisung der beiden. Darin heisst es:

„Der in Berneck niedergelassene Siegfried Albrecht, geboren 12. Februar 1884, deutscher Staatsangehöriger, Maschinist und Säger, wurde 1934 wegen grob unsittlichen Handlungen mit Unmündigen zu 6 und 4 Monaten Arbeitshaus[3] und 1937 wegen fortgesetztem Betrugsversuch zu Fr. 30.- Busse verurteilt. Ferner musste er wiederholt wegen Vernachlässigung seiner Familienpflichten, starker Trunksucht und ungebührlichem Benehmen durch den Gemeinderat Berneck ermahnt und zur Ordnung gewiesen werden. In letzter Zeit sind nun wieder Klagen eingegangen, dass er die Familie ungenügend unterstütze und den grössten Teil des ohnehin bescheidenen Einkommens für Alkohol ausgebe. Zufolge seines ungehörigen Verhaltens wird er sogar gefürchtet. Es kommt hinzu, dass er seinen Sohn Jakob, geboren 4. Dezember 1923, […] trotz ausdrücklichem Verbot seitens des Sekundarschulrates in die Hitlerjugend [in Vorarlberg] eintreten liess. Die Familienverhältnisse (Albrecht ist schon zum dritten Male verheiratet; die erste Frau ist gestorben und von der zweiten wurde er als der schuldhafte Teil geschieden) müssen als vollständig zerrüttet angesehen werden.

Vor Bezirksrat Unterrheintal erhebt Albrecht gegen eine allfällige Ausweisung Einspruch. Er ist sich keines Vergehens bewusst, das eine solche Massnahme rechtfertigen würde.“

Weiter heisst es:
„Der Regierungsrat zieht in Erwägung: Gemäss Art. 10 lit. a des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 26. März 1931 kann ausgewiesen werden, wer wegen Verbrechens oder Vergehens gerichtlich bestraft wurde, oder wenn eine Person durch schwere oder wiederholte Missachtung der Ordnungsvorschriften das Gastrecht missbraucht hat. Bei Albrecht sind diese Voraussetzungen hinreichend erfüllt. Es bleibt lediglich abzuklären, ob seine Frau – eine geborene Schweizerin – in die Ausweisung einbezogen werden soll. In Anbetracht der stark getrübten Familienverhältnisse rechtfertigt es sich, davon abzusehen. Frau Albrecht wird, wie die Behörde der Wohngemeinde mitteilt, ihr Auskommen selbst finden, da sie schon bis anhin als Wäscherin viel für den Lebensunterhalt beitragen musste.“

Der Regierungsrat beschliesst, Siegfried Albrecht und dessen Sohn Jakob dauernd aus der Schweiz auszuweisen. Die Ausreise muss bis spätestens 30. November 1939 erfolgen.

 

Rekurs

Wie angekündigt erhebt Albrecht Rekurs gegen die Ausweisung. Das Polizeidepartement des Kantons St. Gallen nimmt am 14.11.1939 zum Rekurs Stellung und stellt den Antrag, den Rekurs abzuweisen. Zwei Wochen später sendet das Polizeidepartement als Ergänzung einen Polizeirapport des Polizeipostens Berneck an das EJPD. Gemäss diesem Rapport hatte Landjäger (Ortspolizist) Adank wegen der Ausweisung am 25. November 1939 eine Unterredung mit Frau Albrecht, wobei diese aussagte: „Ihr Mann habe ihr nach Erhalt der Ausweisungsverfügung gedroht, er werde sie umbringen, wenn sein Rekurs abgelehnt würde. Er sei ihm dann egal, wenn er ins Zuchthaus komme.“

 

Beschluss des EJPD

Am 24. Januar 1940 beschliesst das EJPD, den Rekurs abzuweisen. Die Ausweisung sei durch die Bestrafungen rechtlich begründet und angemessen. Eine Aussicht auf Besserung sei kaum vorhanden und schon durch die schweren Unsittlichkeiten mit Kindern sei das Gastrecht verwirkt. Die Mitteilung dieses Beschlusses wird Siegfried Albrecht per Nachnahme zugestellt. Er verweigert die Annahme. Bei einem zweiten Zustellversuch am 9.2.1940 kommt der Brief mit dem Vermerk „abgereist ins Ausland“ zurück.

Wo Vater und Sohn hinzogen, habe ich nicht erforscht. Gesichert ist, dass der Vater – ohne seinen Sohn Jakob Traugott – von 1953 bis zu seinem Tod in 1956 in mindestens vier verschiedenen Gemeinden rund um Lindau am Bodensee wohnte. Gemäss Sterbeurkunde der Stadt Lindau verstarb er am 8.9.1956 im Kreiskrankenhaus Lindau an Prostatakrebs.

 

Aufhebung der Landesverweisung für Sohn Jakob Traugott

Im letzten Dokument des Dossiers, datiert vom 18. November 1949, beschliesst der Regierungsrat des Kantons St. Gallen, die Landesverweisung für Jakob Albrecht aufzuheben. Darin heisst es u.a.:

„Anfangs 1947 gestattete das Polizeidepartement Jakob Albrecht eine Rückkehr auf Zusehen und Wohlverhalten hin, da sich die Mutter Albrechts, die nicht in die Landesverweisung einbezogen worden war, in sehr prekären Verhältnissen befand. Die Ausweisung wurde damals im Einverständnis mit dem EJPD und den Gemeindebehörden von Berneck suspendiert.

Jakob Albrecht wurde absichtlich eine lange Probezeit eingeräumt. Er hat sich seit seiner Wiedereinreise in jeder Hinsicht klaglos verhalten und unterstützt seine Mutter tatkräftig. Sein Verhalten rechtfertigt die endgültige Aufhebung der Landesverweisung.“

 

Bürger von Berneck SG

Jakob Traugott Albrecht erhielt am 7.5.1974 das Bürgerrecht von Berneck SG. Er starb am 1.8.1984.

 

Landesverweisung heute

Die Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)“ wurde am 28. November 2010 mit 52.9% Ja-Stimmen angenommen. Damit verlieren Ausländerinnen und Ausländer, die eine der im Verfassungstext (Art. 121 Abs. 3-6) benannten Straftaten begangen haben, automatisch ihr Aufenthalts­recht.

Die Umsetzung des Verfassungstextes ist im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) Art. 66a[4] geregelt und seit dem 1.10.2016 in Kraft. Darin sind knapp 60 Straftaten aufgeführt, die unabhängig von der Höhe der Strafe obligatorisch zu einer Landesverweisung von 5-20 Jahren führen.

 

Wären Vater und Sohn auch in 2019 ausgewiesen worden?

Die Straftat „Sexuelle Handlungen mit Kindern“ führt zwingend zu einem Landesverweis. Im Ausweisungs­beschluss von 1939 ist von „grob unsittlichen Handlungen mit Unmündigen“ die Rede. Kinder sind gemäss StGB weniger als 14 Jahre alt, Unmündige bis 1995 noch nicht 20 Jahre (ab 1996 18 Jahre). Da das Alter der Opfer ohne Sichtung der Strafakten unbekannt ist, bleibt die Antwort offen.

Bei seinem Sohn Jakob käme evtl. die sogenannte Härtefallklausel Art. 66a Abs. zur Anwendung. Sie lautet: „Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der Landes­verweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen. Dabei ist der besonderen Situation von Ausländern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind.“ Da Jakob in der Schweiz geboren wurde, bei seiner Stiefmutter lebte und bei der Ausweisung noch nicht 16 Jahre alt war, bleibt auch hier die Antwort offen.

 

Quellen
[1] Schweizerisches Bundesarchiv BAR. E4264#1985/196#1057*. URL: https://www.recherche.bar.admin.ch/recherche/link/de/archiv/einheit/5147514, Stand 5.4.2020.
[3] Besserungs- und Strafanstalt mit Arbeitszwang.
[4] URL: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html, Stand 16.02.2019.